OLG Oldenburg: Allgemeine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung schützt nicht bei Verpachtung eines Legehennenstalls
Eine allgemeine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz im Falle der Verpachtung eines Legehennenstalls, es sei denn, dies wurde im Versicherungsvertrag explizit vereinbart. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 22.01.2014 entschieden und die Vorinstanz bestätigt (Az.: 5 U 45/13). Weiterlesen
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