OLG Karlsruhe: Kein Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten bei möglicher Notreparatur
Ein Verkehrsunfallgeschädigter kann zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten gehalten sein, einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anzuschaffen oder sich zunächst einmal mit einer Notreparatur zufrieden zu geben. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 10.02.2014 entschieden (Az.: 13 U 213/11). Weiterlesen
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