OLG Karlsruhe: Aktionärin der Hess AG erwirkt dinglichen Arrest in Vermögen früherer Vorstände
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den dinglichen Arrest in das Vermögen der Ex-Vorstände der Hess AG angeordnet, um den Schadenersatzanspruch einer Aktionärin in Höhe von etwa fünf Millionen Euro zu sichern. Die Arrestklägerin habe glaubhaft gemacht, dass sie durch Bilanzmanipulationen der Vorstände getäuscht und zum Erwerb der Aktien veranlasst worden war (Urteil vom 19.02.2014, Az.: 13 U 108/13). Weiterlesen
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