Makler darf Schäden regulieren
Ein Versicherungsmakler, der betriebliche Haftpflichtversicherungen vermittelt und in diesem Zusammenhang die Schadenregulierung für den Versicherer übernimmt, erbringt eine erlaubte Dienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (Paragraf 5 Absatz 1 RDG), wie der „Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler“ (WVM) berichtet.
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