LSG Niedersachsen-Bremen zu Kostenerstattung: Kasse muss keine kosmetische Brustverkleinerung zahlen
Eine rein kosmetische Verkleinerung großer Brüste muss die Krankenkasse nicht bezahlen. Eine Erkrankung der Brüste, die eine Brustverkleinerung erforderlich mache, habe bei der Klägerin nicht vorgelegen. Das entschied das LSG Niedersachsen-Bremen in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil.
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