LG Köln erklärt Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für ungültig
Auf die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht Köln am 29.01.2014 die HDI Lebensversicherung AG verurteilt, sich weder auf bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen zu berufen, noch diese künftig zu verwenden (Az.: 26 O 317/13). Die HDI ist einer von acht Versicherungskonzernen, die wegen unzulässiger Klauseln verklagt wurden, teilte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg am 05.02.2014 mit. Weiterlesen
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