Keine Beihilfeleistungen für eine "Orthokin-Therapie" nach einem Bandscheibenvorfall
Geklagt hatte ein Beamter, der von seinem Dienstherrn Beihilfeleistungen für eine bei seiner Ehefrau nach einem sog. Bandscheibenvorfall durchgeführte "Orthokin-Therapie" begehrte. Die Klage blieb auch vor dem OVG NRW ohne Erfolg.
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