Hartz IV und Lebensversicherungen: Doch keine vorzeitige Kündigung nötig?
Hartz-IV-Empfänger müssen nicht unbedingt ihre Lebensversicherung kündigen, wenn ihnen dadurch ein Verlust entsteht. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz abgewiesen. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.
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