Halterhaftung: Wenn das Auto brennt

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Halterhaftung: Wenn das Auto brennt

Auto­besitzer haften ohne jedes Verschulden, wenn ihr Wagen wegen eines Defekts in Brand gerät und dabei Schäden an anderen Wagen oder gar Gebäuden entstehen. Das hat der Bundes­gerichts­hof entschieden. test.de sagt, wann die Haftung für die Betriebs­gefahr eingreift und wann Auto­besitzer ausnahms­weise doch nicht zahlen müssen.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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