Halterhaftung: Wenn das Auto brennt
Autobesitzer haften ohne jedes Verschulden, wenn ihr Wagen wegen eines Defekts in Brand gerät und dabei Schäden an anderen Wagen oder gar Gebäuden entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. test.de sagt, wann die Haftung für die Betriebsgefahr eingreift und wann Autobesitzer ausnahmsweise doch nicht zahlen müssen.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest