Haftungsrisiken bei Geschäftsführung: Geschäftsführer haften persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer
GmbH-Geschäftsführer haften gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Dies gilt auch, wenn intern der Mitgeschäftsführer für die Erledigung steuerlicher Aufgaben zuständig ist. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters - insbesondere in finanziellen Krisensituationen.
Weiterlesen auf: Haufe