Haftung des Veranstalters einer Treibjagd
Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13) illustriert die hohen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Jagdpächters, der eine Treibjagd veranstaltet. Zugleich unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de