E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen
21.11.2013 - LG Frankenthal vom 21.11.2013 (2 HK O 111/12) - nicht rechtskräftig Wirbt ein Unternehmen per E-Mail, ist es darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Verbraucher der Werbung zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Hat das Unternehmen dafür keine Beweise, stellt die Werbung eine unzumutbare Belästigung dar, die unzulässig ist. Das hat das Landgericht Frankenthal nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreditvermittlungsgesellschaft Maxda entschieden. ... mehr
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