E-Commerce: Button "Bestellung abschicken" ist rechtswidrig
Am Oberlandesgericht Hamm ist eine Entscheidung zur Button-Lösung gefallen. Demnach ist eine Beschriftung des Bestellknopfes mit "Bestellung abschicken" wettbewerbswidrig. Darauf weist die Kanzlei Volke 2.0 hin. Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...Mehr zum Thema 'E-Commerce'...Mehr zum Thema 'Versandhandel'...
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