Datenklau im Bundesgesundheitsministerium - Staatsanwaltschaft darf Dinge beim Namen nennen
Nach Beschluss des VG Berlin (Az. VG 1 L 17.14) darf die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit auch unter Verwendung von Schlagworten über eine Anklageerhebung informieren. Der Löschungsanpruch einer Pressemitteilung bestehe nicht.
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