Bundessozialgericht: Mehr Schutz für Lebensversicherungen von Hartz-IV-Empfängern
Müssen Hartz-IV-Empfänger eine Lebensversicherung auflösen, auch wenn sie dabei knapp 17 Prozent verlieren? Ja, urteilte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein. Nicht unbedingt, halten die höchsten Sozialrichter nun dagegen. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.
Weiterlesen auf: SPIEGEL ONLINE