Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17.04.2024 zum Geschäftszeichen IV ZR 91/23 die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen gestärkt.
Ein Haftpflichtversicherer hatte den Restwert eines Unfallautos ermittelt, doch der war deutlich höher als der Preis, zu dem es die Leasingnehmerin verkauft hatte. Sie forderte daher den Differenzbetrag ein. Der Kfz-Versicherer weigerte sich und so …
Einer Frau waren bei der Reparatur ihres durch einen Unfall beschädigten Fahrzeugs überhöhte Kosten in Rechnung gestellt worden. Unter welchen Umständen sie diese gegenüber dem Versicherer des Unfallverursachers geltend machen kann, entschied der Bu…
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WIFO GmbH erreicht in der Studie „Höchste Qualität 2024“ vom F.A.Z.-Institut und ServiceValue die …
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