BGH: Maklerprovision entfällt bei hohem Preisnachlass
Vereinbaren die Parteien eines von einem Makler vermittelten Grundstückskaufs einen Preisnachlass von über 50 Prozent, kann der Makler keine Provision verlangen, denn der nachgewiesene und der abgeschlossene Kaufvertrag sind wirtschaftlich nicht gleichwertig. Mehr zum Thema 'Maklerprovision'...
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