BGH Kommentierung: Steuerberater muss trotz verjährter Schadensersatzforderung an Mandanten leisten
Hat der Steuerberater beim Mandanten durch Übersendung einer Abschrift eines auftragswidrig nicht eingelegten Einspruchs den Eindruck erweckt, dass der von ihm anzufechtende Steuerbescheid nicht bestandskräftig sei, kann er sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen. Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...Mehr zum Thema 'Verjährung'...
Weiterlesen auf: Haufe