Betriebs­rente: Arbeitnehmer muss aktiv werden

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Betriebs­rente: Arbeitnehmer muss aktiv werden

Macht ein Arbeit­geber seinem Mitarbeiter von sich aus kein Angebot für eine betriebliche Alters­vorsorge, muss dieser selbst aktiv werden. Er hat keinen Anspruch auf Schaden­ersatz, wenn der Arbeit­geber ihn nicht darauf hingewiesen hat, dass jeder Beschäftigte einen Teil seines Brutto­gehalts steuer- und sozial­abgabenfrei in eine Betriebs­rente investieren kann. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht (Az. 3 AZR 807/11).

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