Betriebsrente: Arbeitnehmer muss aktiv werden
Macht ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter von sich aus kein Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge, muss dieser selbst aktiv werden. Er hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber ihn nicht darauf hingewiesen hat, dass jeder Beschäftigte einen Teil seines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente investieren kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 807/11).
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