AG München: Mieter dürfen Markise auf Balkon anbringen
Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, ihnen die Montage einer Markise auf dem Balkon zu erlauben. Dies hat das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehöre als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein Sonnenschirm genüge dazu nicht. Außerdem werde die Gebäudefassade optisch nicht beeinträchtigt (Urteil vom 07.06.2013, Az.: 411 C 4836/13). Weiterlesen
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