25. 02. 2014 - Prüfungspflicht von …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

25. 02. 2014 - Prüfungspflicht von privat Versicherten

(ac) Der Inhaber einer privaten Krankenversicherung ist verpflichtet, die bei der Versicherung einzureichende Rechnung danach zu überprüfen, ob tatsächlich die vorgenommene Behandlung darin abgerechnet ist. Hat er auch nur leicht fahrlässig nicht bemerkt, dass in der Rechnung des Arztes Behandlungen abgerechnet sind, die tatsächlich nicht erbracht wurden, kann die Versicherung die Erstattungsleistungen dafür von ihm zurückverlangen.Abgerechnete Behandlungen wurden nicht erbrachtEine privat versicherte Münchnerin erhielt im Jahr 2003 eine Bioresonanztherapie bei einem Arzt für bioenergetische Medizin und Naturheilverfahren in der Innenstadt von München. In der Rechnung wurden vom Arzt unter anderem eine „Akupunkturbehandlung“ und eine Infiltrationsbehandlung“ abgerechnet, obwohl er diese Behandlungen tatsächlich nicht vorgenommen hatte. Die Patientin reichte die Arztrechnung bei ihrer Privatversicherung ein. Die Behandlungskosten wurden der Patientin von ihrer Krankenversicherung erstattet. Nachdem die Krankenversicherung im April 2012 davon Kenntnis erlangt hat, dass die von ihr erstatteten Leistungen nicht erbracht worden waren, forderte sie den Erstattungsbetrag von der Patientin zurück.Die Versicherungsnehmerin weigerte sich, das Geld zurückzuzahlen, da sie nicht bemerkt habe, dass in der Rechnung andere Positionen aufgeführt waren als die tatsächlich vorgenommenen Leistungen. Für einen medizinischen Laien sei es nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich eine Akupunkturbehandlung oder eine Bioresonanztherapie durchgeführt wurde.Prüfpflicht des Versicherungsnehmers auf Plausibilität der AbrechnungDas Amtsgericht München gab nun der Versicherung Recht: Die Patientin muss den von ihrer Versicherung erstatteten Betrag zurückzahlen und bleibt auf den Kosten der Bioresonanztherapie sitzen. Für den Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung besteht zumindest die nebenvertragliche Pflicht, die von ihm bei seinem Versicherer eingereichte Rechnung darauf zu prüfen, ob die darin aufgeführten Leistungen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Die Rechnung ist auf ihre Plausibilität zu prüfen und die Versicherung muss auf etwaige Ungereimtheiten hingewiesen werden. Dem Versicherungsunternehmen ist es naturgemäß nicht möglich, selbst Einblick in die tatsächlich durchgeführten Behandlungen zu nehmen.Amtsgericht München, Urteil vom 04.07.2013, Az.: 282 C 28161/12

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
13.06.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.06.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
Maklerrentenverträge: Chancen und Risiken
17.06.2025

Der Maklerrentenvertrag hat sich in den letzten Jahren als eine beliebte Form der Nachfolgeregelung …

Messe / Kongress / Forum
Gemeinsam. Vertrieb. Niedersachsen.
24.06.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt unzählige Veranstaltungen in unserer Branche – von den …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
WIFO erneut ausgezeichnet: Sechsfach HERAUSRAGEND im finanzwelt Maklerpool-Navigator 2025
12.06.2025

Die WIFO GmbH wurde im aktuellen Maklerpool-Navigator 2025 des Fachmagazins finanzwelt in sechs von …

Versicherungen
Wohngebäudeversicherung 2025: Besser, aber teurer
12.06.2025

Franke und Bornberg vergibt beim Rating für Wohngebäudetarife nur an jeden siebten Tarif die …

Versicherungen
ARAG bleibt Hauptsponsor von Borussia Düsseldorf Düsseldorfer - Versicherungskonzern verlängert auch Partnerschaft mit Timo Boll
11.06.2025

Die ARAG verlängert ihr langjähriges Engagement im deutschen Tischtennis: Der weltweit größte Rechtsschutzversicherer bleibt …