04. 02. 2014 - Keine tägliche …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

04. 02. 2014 - Keine tägliche Kontrolle – 30.000 Euro Schmerzensgeld

(ac) Einem Orthopäden kann ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen sein, wenn er einen Patienten, bei dem infolge einer Injektion im Bereich der Fußsohle eine Infektion auftritt, nicht zur täglichen Kontrolle einbestellt. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.Mitte Juni 2008 suchte die seinerzeit 66 Jahre alte Klägerin den beklagten Orthopäden aus Lage zur Behandlung von Beschwerden im Bereich ihrer rechten Ferse auf. Der Beklagte injizierte in die Fußsohle ein Medikament zur Behandlung einer Sehnenentzündung. Darufhin kam es zu einer Infektion, die der Beklagte mit Antibiotika behandelte. Auf Veranlassung ihres Hausarztes wurde die Klägerin dann Ende Juni 2008 in eine Klinik eingewiesen, in der ihre infizierte Wunde operativ behandelt wurde. Zum Zwecke weiterer operativer Wundrevisionen musste sich die Klägerin bis zum September 2008 wiederholt stationär behandeln lassen. Mit der Begründung, sie sei vom Beklagten unzureichend auf-geklärt, fehlerhaft behandelt worden und leide jetzt unter einem Dauerschaden, weil sie nur noch kurze Strecken schmerzfrei gehen könne, hat die Klägerin vom Beklagten Schadensersatz verlangt,unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro.Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klage stattgegeben. Ungeachtet dessen, dass der Beklagte die Klägerin über die Risiken einer Infektion nicht hinreichend aufgeklärt habe, hafte er, weil er die Klägerin fehlerhaft behandelt habe. Die Injektion als solche habe er allerdings nicht behandlungsfehlerhaft vorgenommen. Der Beklagte habe sie nicht zu tief gesetzt und auch nicht gegen hygienische Standards verstoßen.Behandlungsfehlerhaft sei aber, dass der Beklagte die aufgetretene Infektion nicht hinreichend kontrolliert habe. Nach den Angaben des vom Gericht vernommenen medizinischen Sachverständigen habe der Beklagte nach dem Auftreten von Entzündungsanzeichen tägliche Kontrollen durchführen und die Klägerin insoweit anleiten müssen. Dies sei unterblieben. Vielmehr habe der Beklagte die Klägerin zu einer weiteren Kontrolle erst nach fünf Tagen aufgefordert.Das Unterlassen der hinreichenden Kontrolle stelle einen groben Behandlungsfehler dar. Deswegen gehe es zu Lasten des Beklagten, dass der Senat nicht sicher feststellen könne, ob die unterlassenen Kontrollen zu einer Be-fundverschlechterung geführt und ob tägliche Kontrollen die Heilungs-chancen verbessert hätten. Infolge der fehlerhaften Behandlung leide die Klägerin unter Bewe-gungseinschränkungen beim rechten Fuß und einer druckempfindli-chen Narbe. Angesichts dieser Dauerfolgen, der eingetretenen Komplikationen und des langwierigen Verlaufs mit mehrfachen Revisionsoperationen sei das ausgeurteilte Schmerzensgeld gerechtfertigt.Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 12.11.2013, Az: 26 U 107/11

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.06.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
Maklerrentenverträge: Chancen und Risiken
17.06.2025

Der Maklerrentenvertrag hat sich in den letzten Jahren als eine beliebte Form der Nachfolgeregelung …

Messe / Kongress / Forum
Gemeinsam. Vertrieb. Niedersachsen.
24.06.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt unzählige Veranstaltungen in unserer Branche – von den …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
26.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
WIFO erneut ausgezeichnet: Sechsfach HERAUSRAGEND im finanzwelt Maklerpool-Navigator 2025
12.06.2025

Die WIFO GmbH wurde im aktuellen Maklerpool-Navigator 2025 des Fachmagazins finanzwelt in sechs von …

Versicherungen
Wohngebäudeversicherung 2025: Besser, aber teurer
12.06.2025

Franke und Bornberg vergibt beim Rating für Wohngebäudetarife nur an jeden siebten Tarif die …

Versicherungen
ARAG bleibt Hauptsponsor von Borussia Düsseldorf Düsseldorfer - Versicherungskonzern verlängert auch Partnerschaft mit Timo Boll
11.06.2025

Die ARAG verlängert ihr langjähriges Engagement im deutschen Tischtennis: Der weltweit größte Rechtsschutzversicherer bleibt …