Wettbewerbsverstoß: Glasbruchrabatt für kaskoversicherte Kunden ist unzulässig
Nicht jeder Rabatt ist zulässig: Der Versuch stärkerer Kundenbindung durch Rabatte ist zwar ein übliches Verfahren. Wettbewerbswidrig war es allerdings im Falle eines Autoverglasers, der Kunden mit seinem Nachlass schon für den nächsten Scheibenbruch binden wollte. Mehr zum Thema 'Wettbewerbsverstoß'...Mehr zum Thema 'Rabatt'...Mehr zum Thema 'Gewährte Rabatte an Kunden'...Mehr zum Thema 'gewährte Rabatte'...
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