Weniger Abgabenlast durch betriebliche Altersvorsorge
(verpd) Arbeitnehmer können seit Anfang diesen Jahres durch die Gehaltsumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge noch mehr Steuern und Sozialabgaben sparen als letztes Jahr. Grund hierfür ist die Anhebung der Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Jeder Arbeitnehmer kann nämlich vier Prozent dieses Wertes sozialabgaben- und steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
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