Vorsteuerabzug: Risiken bei der Archivierung von Thermobelegen beachten
Unternehmer müssen ihre Steuerbelege zehn Jahre lang leserlich aufbewahren. Die Betonung liegt dabei auf dem Wörtchen „leserlich“. Zum Problemfall – insbesondere was den Vorsteuerabzug betrifft – können hier Thermobelege werden.
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