VG Neustadt: Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 28 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 18 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden.
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