Versicherer zahlt zweimal bei Verstoß gegen das Betriebsrentengesetzes
Verstöße gegen das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) können einen Versicherer teuer zu stehen kommen. Es ist immer zu prüfen, ob eine privatrechtliche Vereinbarung gegen eine gesetzliche Regelung des BetrAVG verstößt und damit unwirksam ist. Genau das passierte einem Versicherer bei der Auszahlung einer Direktversicherung. Er dachte er zahlte befreiend aus und wurde vom Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz, 12.10.2012 - 10 U 1151/11) eines besseren belehrt: Er musste nochmals zahlen.
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