Urteile zur Besteuerung von Pensionen und Direktzusagen
Gegen die derzeit geltende Besteuerung beamtenrechtlicher Ruhegehälter sowie von Leistungen zur Altersversorgung aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse (sogenannte Werkspensionen) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das haben die obersten Steuerrichter mit drei Urteilen entschieden.
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