Urteil: Wenn der Nachbar nicht mittig parkt und das Einsteigen ins Auto erschwert...
Nach Urteil des AG München (Az. 415 C 3398/13) darf der Inhaber eines Stellplatzes diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Das Auto darf auch dann bis zur rechten Markierung geparkt werden, wenn dies dem Nutzer des danebenliegenden Parkplatzes das Einsteigen erschwert.
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