Unfallschadensregulierung | So müssen Sie reagieren, …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Unfallschadensregulierung | So müssen Sie reagieren, wenn der Kasko-VR nach Klageeinreichung gegen den Schädiger zahlt

1.Erklärt der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt, nachdem sein Kasko-VR vor Eintritt der Rechtshängigkeit eine Zahlung geleistet hat, ist dies als Klagerücknahme auszulegen. Bei der gem. § 269 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung kann eine hälftige Teilung selbst dann sachgerecht sein, wenn der Schädiger in Verzug war. 2.Erklärt der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt, nachdem sein Kasko-VR nach Eintritt der Rechtshängigkeit eine Zahlung geleistet hat, ist seine Klage auf Feststellung der Erledigung kostenpflichtig abzuweisen. (OLG Karlsruhe 13.12.13, 1 U 51/13, Abruf-Nr. 140091 ).

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