Social Media: Facebook-Impressum darf nicht unter Button "Info" abgelegt werden
Das OLG Düsseldorf hat die Impressumspflicht für gewerbliche Facebookauftritte präzisiert. Dabei ging es vor allem um die Beschriftung weiterführender Schaltflächen zwecks Erreichbarkeit der Pflichtangaben. Auf die Zahl der notwendigen Klicks kam es dem Gericht weniger an. Mehr zum Thema 'Social Media'...Mehr zum Thema 'Online-Marketing'...
Weiterlesen auf: Haufe