SG Berlin zur Sozialversicherungspflicht: Keine Scheinselbstständigkeit im Bundestag
Das SG Berlin hatte am Dienstag über die Frage zu entscheiden, ob der Deutsche Bundestag für einen ehemaligen Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Die Rentenversicherung hatte den in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten Mann als scheinselbstständig eingestuft.
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