Schneeunfall – verborgene Gefahren
(verpd) Kollidiert ein Autofahrer auf einem Parkplatz mit einem wegen großer Schneemengen nicht sichtbaren Baumstumpf, so hat er gegen den Betreiber des Parkplatzes einen Anspruch auf Schadenersatz. Er muss sich in so einem Fall allerdings ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (Az. I-9 U 143/11).
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