Rechtsdienstleistung | Versicherungsmakler darf Schäden für Versicherer regulieren
Ein Versicherungsmakler, der betriebliche Haftpflichtversicherungen vermittelt und in diesem Zusammenhang die Schadenregulierung für den Versicherer übernimmt, erbringt eine erlaubte Dienstleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG. Zu diesem Schluss gelangt das LG Bonn (Urteil vom 17.10.2013, Az. 14 O 44/13; Abruf-Nr. 140261 ).
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