Prozesskostenhilfe | Das bringt die Novelle 2014
Zum Jahreswechsel ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Kraft getreten (BGBl. 2013, 3533). Das Ziel: Die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe (PKH) und Beratungshilfe sollen deutlich begrenzt werden. Zwar wurde diese Zielsetzung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich abgeschwächt. Gleichwohl ist eine große Zahl von Neuerungen geblieben. Diese sind geeignet, die Möglichkeit der wirtschaftlichen Prozessführung der bedürftigen Partei zu beschränken. Sie betreffen zudem den Rechtsanwalt in seiner täglichen Praxis. Der folgende Beitrag zeigt erste wesentliche Änderungen des PKH-Rechts auf.
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