Privat genutzter Firmenwagen: Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall
Wer als Unternehmer seine Geschäftsfahrt unterbricht, um sein sonst überwiegend privat genutztes Auto zu waschen und sich dabei verletzt, erleidet nach einem Urteil des Bayerischen LSG keinen Arbeitsunfall. Mehr zum Thema 'Arbeitsunfall'...Mehr zum Thema 'gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...
Weiterlesen auf: Haufe