OLG Oldenburg: 10.000 Euro Ordnungsgeld für Polizisten unverpixelt bei Polizeieinsatz zeigendes Video
Der Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung muss ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro zahlen, weil er trotz eines einstweiligen Verbots weiterhin ein Video publiziert hatte, auf dem Polizisten ohne Verpixelung ihrer Gesichter bei einer Festnahme in einer Diskothek zu sehen waren. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Aurich am 10.12.2013 bestätigt (Az.: 13 W 32/13). Weiterlesen
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