OLG Hamm: Schadensersatzklagen wegen Beteiligung an Medienfonds VIP 2 und VIP 3 nur teilweise erfolgreich
Die Tochtergesellschaft eines Dortmunder Kreditinstituts schuldet Anlegern aus Dortmund Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 3, da sie Prospektmängel im Beratungsgespräch nicht richtig gestellt hat. Eine Haftung im Hinblick auf eine Anlage im Medienfonds VIP 2 scheidet mangels Fehlverhaltens aus. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteilen vom 14.11.2013 (Az.: 34 U 147/11, BeckRS 2014, 00799) und 17.12.2013 (Az.: 34 U 110/11, BeckRS 2014, 00893) entschieden. Weiterlesen
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