Obligatorische Anschlussversicherung: Spitzenverband klärt Fragen zur obligatorischen Anschlussversicherung
Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger setzt sich nach Beendigung grds. im Status einer freiwilligen Versicherung als obligatorische Anschlussversicherung fort. Dazu wurden Auslegungsfragen durch den Spitzenverband Bund geklärt (Fachkonferenz Beiträge v. 19.11.2013, TOP 2).
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