Mandantenwerbung: BGH lockert Werbung um ein Einzelfallmandat
Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich klargestellt und damit die bisherige Rechtsprechung über den Haufen geworfen. Mehr zum Thema 'Mandantenwerbung'...Mehr zum Thema 'Berufsrecht'...
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