Liebesheirat oder Versorgungsehe?
(verpd) Die Regel, dass eine Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss, um im Fall des Todes des Ehepartners einen Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente zu haben, ist nicht unumstößlich. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hervor (Az. 2 A 11261/12.OVG).
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