Leistungsfreiheit des Versicherers bei Arglist trotz fehlender Belehrung
Eine fehlende oder nicht ausreichende Belehrung des Versicherungsnehmers steht einer Leistungsfreiheit des Versicherers nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit auch wenn diese folgenlos gewesen sein sollte, vgl. § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG - arglistig verletzt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil entschieden (OLG Köln, 03.05.2013 - 20 U 224/12).
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de