Kündigung ist wirksam
Ein Vater darf die Mitversicherung in der Privaten Krankenversicherung für seinen volljährigen Sohn kündigen. Diese Kündigung ist auch ohne Nachweis einer Folgeversicherung wirksam. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV hin.
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