Haftungsrecht | LG Kaiserslautern: Versicherung haftet …

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Haftungsrecht | LG Kaiserslautern: Versicherung haftet nicht für Rückforderung des zahnärztlichen Honorars

Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 21. Juni 2013 (Az. 3 O 693/12, Abruf-Nr. 140068 unter pi.iww.de ) entschieden, dass im konkreten Fall die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes nicht für das von einem Patienten aufgrund einer angeblich nicht lege artis erfolgten Implantat­behandlung zurückgeforderte Zahnarzthonorar und die Kosten der Nachbehandlung bei einem anderen Zahnarzt aufkommen musste.

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