Filmausfallversicherung | Auch bei willentlicher Selbstverletzung ist der Eintritt des Todes ein Unfall
1. Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis gemäß § 178 Abs. 2 VVG liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person willentlich die Injektion von Kokain vornimmt und anschließend an einer rauschmittelbedingten Intoxikation verstirbt. 2. Falsche Angaben eines Schauspielers in einer vom VR geforderten Gesundheitsselbsterklärung sind dem VN in entsprechender Anwendung von § 156, § 179 Abs. 3, § 193 Abs. 2 VVG zuzurechnen. (BGH 16.10.13, IV ZR 390/12, Abruf-Nr. 133483 )
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