Fachtagung: EuGH-Urteil ohne Folgen?
Das aktuelle Urteil (Urteil vom 19.12.2013 - C-209/12) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Widerspruchsrecht in der Lebensversicherung war ein Thema der 38. Mannheimer Versicherungswissenschaftlichen Fachtagung am 30. Januar in Mannheim. Dabei wies Professor Dr. Oliver Brand, Universität Mannheim, darauf hin, dass das vom EuGH beanstandete Erlöschen der Widerspruchsfrist nach § 5a VVG alte Fassung möglicherweise europarechtswidrig ist, dies aber juristisch ohne Folgen bleiben könnte.
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