EuGH-Urteil zum früheren Policen-Modell
Am 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, 1912.2013 - C-209/12) eine Rechtsfrage bezüglich des von 1994 bis 2007 für Versicherungsverträge geltenden Policen-Modells behandelt. Der EuGH hält die seinerzeit geltende gesetzliche Frist in § 5 Abs. 2 Satz 4 VVG a.F., nach deren Ablauf Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nicht mehr widerrufen konnten, für europarechtswidrig. Die Auswirkungen des Luxemburger Richterspruchs für das deutsche Recht wird der Bundesgerichtshof (BGH) zu beurteilen haben.
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