Ein Hundehalter muss nicht für alles haften
(verpd) Wer auf die Bedrohung durch einen Hund ungewöhnlich schreckhaft reagiert und deswegen zu Schaden kommt, kann den Halter des Tieres nicht zur Verantwortung ziehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az. 32 S 47/13).
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag