Bundesfinanzhof | Der Erwerb einer Rentenversicherungssumme unterliegt nicht der ErbSt, wenn und soweit es sich lediglich um einen..
Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der ErbSt (BFH 18.9.13, II R 29/11).
Weiterlesen auf: IWW