BGH zu Wertpapiergeschäften: Deutsche Bank darf Provisionen behalten
In Rahmenvereinbarungen für Geschäfte mit Fonds und Zertifikaten darf die Deutsche Bank grundsätzlich festlegen, dass sie Provision des Emittenten behalten darf. Die streitige Klausel hielt laut BGH der Inhaltskontrolle stand. Wenn der Kunde die Höhe der Provision kenne, werde er nicht unangemessen benachteiligt, so der BGH.
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